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Mieterselbstauskunft: Was Vermieter und Mieter wissen sollten
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Mieterselbstauskunft: Was Vermieter und Mieter wissen sollten

Die Mieterselbstauskunft ist das erste Dokument, das Vermieter von Bewerbern einfordern — und sie entscheidet oft, wer die Wohnung bekommt. Falsche Angaben können zur fristlosen Kündigung führen, erlaubte Fragen sind jedoch gesetzlich klar begrenzt. Was Vermieter fragen dürfen, was verboten ist, und wie der Prozess korrekt abläuft.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein Formular, mit dem Vermieter die persönlichen und finanziellen Verhältnisse potenzieller Mieter bewerten. Sie dient der Risikominimierung: Vermieter wollen wissen, ob der Bewerber die Miete dauerhaft zahlen kann und zuverlässig ist.

In meiner Praxis als Makler am A5-Korridor sehe ich regelmäßig: Gut vorbereitete Bewerber — mit vollständiger Selbstauskunft, Gehaltsnachweis und Schufa-Auskunft — haben deutlich bessere Chancen, selbst wenn ihre Einkommenssituation nicht die stärkste ist.

Was darf der Vermieter fragen?

Erlaubte Fragen umfassen:

  • Persönliche Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten
  • Beschäftigung: Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer, Berufsbezeichnung
  • Einkommen: Monatliches Nettoeinkommen (oft mit Gehaltsnachweis)
  • Wohnsituation: Aktuelle Wohnadresse, Grund für den Umzug
  • Bonität: Schufa-Selbstauskunft oder vergleichbare Auskunft
  • Belegung: Anzahl der einziehenden Personen

Aus unserer Praxis: Ein Bewerber legte mir neulich eine lückenlose Selbstauskunft vor — inklusive Empfehlungsschreiben vom Vorvermieter und den letzten drei Gehaltsabrechnungen. Er bekam die Wohnung, obwohl ein anderer Interessent ein höheres Einkommen hatte. Vollständigkeit und Transparenz schlagen oft nackte Zahlen.

Was ist verboten?

Vermieter dürfen nicht fragen nach:

  • Familienplanung, Schwangerschaft, Kinderwunsch
  • Religion, politische Überzeugung, Weltanschauung
  • Sexuelle Orientierung
  • Allgemeine Vorstrafen (außer bei direktem Bezug zur Miete)
  • Erkrankungen (außer bei nachgewiesenem Bezug zur Wohnnutzung)

Wer trotzdem gefragt wird, darf lügen — diese Fragen sind rechtlich unzulässig und die Antworten nicht bindend.

Folgen falscher Angaben

Bei zulässigen Fragen gilt: Falsche Angaben haben Konsequenzen.

Was droht:

  • Anfechtung des Mietvertrags
  • Ordentliche oder fristlose Kündigung
  • Schadensersatzforderungen

Besonders heikel: Falsche Einkommensangaben oder verschwiegene Schufa-Einträge. Vermieter können diese nach Vertragsschluss nur schwer rückgängig machen — was zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führt.

Vermieterauskunft und Kaution

Vermieterbescheinigung: Bestätigt pünktliche Mietzahlung und keine Mietrückstände beim Vorvermieter. Viele Vermieter fordern dieses Dokument zusätzlich zur Selbstauskunft — es kann ein entscheidender Vorteil sein.

Kaution: Maximal drei Nettokaltmieten. Sie muss auf einem separaten, verzinsten Konto verwahrt werden — getrennt vom Vermietervermögen.

Ablauf im Überblick

  1. Bewerber füllt Selbstauskunft vollständig und wahrheitsgemäß aus
  2. Vermieter prüft Angaben anhand von Belegen (Gehaltsnachweis, Schufa)
  3. Vermieter trifft Auswahlentscheidung
  4. Mietvertrag unterzeichnen + Kaution überweisen

Fazit

Die Mieterselbstauskunft schützt beide Seiten: Vermieter minimieren Mietausfallrisiken, Mieter wissen genau, was sie preisgeben müssen — und was nicht. Wer sich gut vorbereitet, hat klare Vorteile im Wettbewerb um begehrte Wohnungen.

Häufige Fragen

Muss ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Ohne ausgefülltes Formular werden die meisten Vermieter die Bewerbung jedoch nicht weiterverfolgen.

Was darf der Vermieter in der Mieterselbstauskunft fragen?

Name, Adresse, Geburtsdatum, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer, Nettoeinkommen, aktuelle Wohnsituation, Anzahl der Mitbewohner und Bonität.

Was ist in der Mieterselbstauskunft verboten?

Fragen nach Familienplanung, Religion, sexueller Orientierung, politischer Überzeugung, allgemeiner Vorstrafen oder Erkrankungen sind unzulässig.

Was passiert bei falschen Angaben in der Mieterselbstauskunft?

Falsche Angaben können zur Vertragsanfechtung, fristlosen Kündigung oder Schadensersatzforderungen führen.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und muss auf einem separaten Konto verwahrt werden.

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