Sachverständiger + Qualifikationen

Elon Musk

"Der erste Schritt besteht darin, zu erkennen, dass etwas
möglich ist. Dann wird sich die Möglichkeit ergeben!"

FAQ

Die häufigsten Fragen

BONA kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Hab und Gut“. Unser Kerngeschäft ist die Wertermittlung von Immobilien, hier bieten wir unseren Kunden von der einfachen Bewertung bis zum öffentlich bestellten und vereidigten Gutachten spezialisierte Dienstleistungen an und unterstützen unsere Kunden in Ihrer Situation.

Die Sachbearbeiter und Sachverständigen von BONA sind qualifiziert, folgende Objekte zu bewerten / begutachten:
– Grundstücke
– Wohnungen
– freistehende Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser
– Reihenäuser und Doppelhäuser
– Mehrfamilienhäuser
– Rein gewerblich genutzte Immobilien
– Einfache Wohn- und Geschäftshäuser
– Komplexe Wohn- und Geschäftshäuser

Ja, die Bewertung ist für die Eigentümer kostenlos. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.

Das BONA-Team wächst ständig und freut sich über weitere Bankkaufleute, Immobilienmakler, Immobiliensachverständige und Immobilienbewerter. Bei Interesse senden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail.

Bewertung

Kaufpreisermittlung

BONA-Community

Immobiliengutachten

Dieses Paket richtet sich ausschließlich an Eigentümer, die ihre Immobilie innerhalb von 0 bis 3 Monaten verkaufen müssen

Dieses Paket richtet sich an:
Eigentümer die ihre Immobilie innerhalb von 3 bis 9 Monaten verkaufen wollen.
Kaufinteressenten die den Preis der Immobilie überprüfen und sich vor überteuerten Immobilien schützen wollen.

Dieses Paket richtet sich an Eigentümer, die ihre Immobilie in den nächsten 9 bis 24 Monaten verkaufen möchten und sich einen Überblick über den Markt verschaffen wollen.

Immobiliengutachten werden aus verschiedenen Gründen benötigt. Beim Kauf oder Verkauf von teuren Immobilien, bei Banken und Finanzinstituten zur Risikobewertung, bei Erbschaftsangelegenheiten zur Aufteilung des Nachlasses, für steuerliche Zwecke als Grundlage für die Grundsteuer oder andere steuerliche Verpflichtungen und bei Rechtsstreitigkeiten wie z.B. Scheidungen oder Schadenersatzforderungen als Beweismittel zur Bestätigung des Immobilienwertes.