Mieterselbstauskunft: Was Vermieter und Mieter wissen sollten

Themenübersicht

Themenübersicht

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das Mietinteressenten einer Mietwohnung ausfüllen. Damit hat der künftige Vermieter einen Überblick über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der potenziellen Mieter. Dazu gehören Angaben wie Name, Beruf, Einkommen und aktuelle Wohnsituation. Mit Hilfe des Formulars kann der Vermieter im komplexen Vermietungsprozess den passenden Mieter für die Wohnung finden und das Mietausfallrisiko minimieren. 

Wichtige Fragen für Vermieter

Die Mieterselbstauskunft enthält verschiedene Fragen, die für Vermieter wichtig sind. Hier sind einige der häufigsten Fragen, die zulässig sind:

  1. Persönliche Angaben: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktdaten.
  2. Berufliche Situation: Derzeitiger Beruf, Arbeitgeber, Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
  3. Einkommenssituation: Höhe des monatlichen Nettoeinkommens. Oft wird auch ein Einkommensnachweis (z.B. Gehaltsabrechnung) verlangt.
  4. Aktuelle Wohnsituation: Mieter der aktuellen Wohnung, Grund des geplanten Umzugs.
  5. Bonität: Angaben zur Kreditwürdigkeit (z.B. Schufa-Auskunft). Vermieter dürfen fragen, ob bereits ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder ob Mietschulden bestehen.
  6. Anzahl der einziehenden Personen: Damit erfährt der Vermieter, wie viele Personen in der Wohnung leben werden.

Welche Fragen darf der Vermieter nicht stellen?

Nicht alle Fragen sind erlaubt. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, welche Informationen der Vermieter erfragen darf und welche als unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre des Mieters gelten. Dazu zählen:

  1. Privatangelegenheiten: Fragen nach Familienplanung, Religion, sexueller Orientierung oder politischer Einstellung sind unzulässig.
  2. Vorstrafen: Der Vermieter darf nicht allgemein nach Vorstrafen fragen, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis (z.B. frühere Betrugsfälle).
  3. Krankheiten: Es ist nicht erlaubt, nach Krankheiten zu fragen, es sei denn, diese könnten das Mietverhältnis beeinflussen (z.B. eine Krankheit, die besondere Anforderungen an die Wohnung stellt).

Ablauf der Mieterselbstauskunft

  • Ausfüllen des Formulars: Der Mietinteressent erhält die Mieterselbstauskunft vom Vermieter und füllt Sie vollständig nach bestem Gewissen aus.
  • Prüfung der Angaben: Der Vermieter prüft die Angaben, häufig auch anhand von Nachweisen (z.B. Einkommensnachweis, Schufa-Auskunft). Es kann auch ein Vermieterauskunft angefordert werden.
  • Entscheidung: Basierend auf den erhaltenen Informationen trifft der Vermieter eine Entscheidung darüber, wer die Wohnung bekommt.
  • Mietvertrag und Kaution: Ist die Entscheidung für einen Bewerber gefallen, wird der Mietvertrag aufgesetzt und unterschrieben. Darauf wird die Kaution (in der Regel 1 bis 3 Monatsmieten) fällig.

Konsequenzen bei falschen Angaben

Es ist wichtig, dass Mieter alle Angaben in der Mieterselbstauskunft wahrheitsgemäß machen. Falsche Angaben können schwerwiegende Folgen haben:

  1. Anfechtung des Mietvertrages: Stellt sich heraus, dass ein Mieter falsche Angaben gemacht hat (z.B. zum Einkommen), kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten.
  2. Kündigung: In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei falschen Angaben zur Bonität, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.
  3. Schadensersatz: Entsteht dem Vermieter durch die falschen Angaben ein Schaden, kann er unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend machen.

Welche Sicherheiten kann Mietinteressent bieten?

In Eigeninitiative kann der Mietinteressent weitere Unterlagen und Informationen vorbereiten und dem Vermieter zur Verfügung stellen, um Sicherheit und damit Vertrauen zu schaffen. Von großer Bedeutung sind dabei der Vermieterzeugnis und die Angabe, ob die Kaution aus eigenen Mitteln erfolgt oder durch eine Versicherung gedeckt ist.

Wie kann dabei Vermieterzeugnis helfen?

Eine Vermieterzeugnis (oder auch Mietschuldenfreiheitsbescheinigung) ist ein Dokument, das der aktuelle oder frühere Vermieter dem Mieter auf Anfrage ausstellt. Damit bestätigt der bisherige Vermieter, dass der Mieter in der Vergangenheit seine Miete pünktlich und vollständig gezahlt hat und keine Mietrückstände bestehen. Die Vermieterbescheinigung dient dem neuen Vermieter als zusätzliche Sicherheit, da sie die Zahlungsmoral des Mieters belegt und somit das Mietausfallrisiko weiter reduziert.

Was sollte in der Vermieterzeugnis stehen?

  • Bestätigung, dass der Mieter die Miete immer pünktlich gezahlt hat
  • Aussage, dass keine Mietrückstände bestehen
  • Angaben zur Mietdauer und ob es Probleme im Mietverhältnis gab
  • Kontaktdaten des vorherigen Vermieters für eventuelle Rückfragen

Die Mietkaution: Was man wissen sollte

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für eventuelle Mietrückstände oder Schäden an der Wohnung. Die Kaution darf laut Gesetz maximal drei Monatsmieten betragen und wird in der Regel auf einem Kautionskonto hinterlegt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

Mieterselbstauskunft bringt Mieter und Vermieter auf Augenhöhe

Die Mieterselbstauskunft ist ein wichtiger Bestandteil des Vermietungsprozesses, der sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter dient. Während der Vermieter wichtige Informationen über potenzielle Mieter erhält, signalisiert der Mieter dem Vermieter seine Seriosität und seine Absichten. Mit der richtigen Vorbereitung, einem guten Vermieterzeugnis und Offenheit wird der Weg zu einer neuen Wohnung für beide Seiten leichter.